Wahlvorschlage für Gesamterneuerungswahlen, 2. Wahlgang GemeinderatFür die Erneuerungwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für die Amtsdauer 2017 bis 2020 ist ein 2. Wahlgang nötig. Für den 2. Wahlgang vom 27. November 2016 können Wahlvorschläge eingereicht werden. Diese müssen bis Freitag, 7. Oktober 2016, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Das Formular für die Wahlvorschläge können Sie hier herunterladen.
|