Rundblick

Das Mitteilungsblatt Rundblick erscheint alle zwei Wochen und gibt Auskunft über wichtige Themen rund um die Gemeinde Rorschacherberg. Sie finden im Rundblick beispielsweise Informationen aus dem Gemeinderat, den Schulen sowie einzelnen Vereinen.

Bis 31.12.2023 diente der Rundblick als amtliches Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Rorschacherberg. Ab 1. Januar 2024 finden Sie unsere rechtsverbindlichen Publikationen auf der kantonalen Publikationsplattform.

Inhalt und Aufbau des Mitteilungsblattes erfolgen nach dem Grundsatz «aktuell, einfach, knapp und klar».

Die Gestaltung basiert auf dem Erscheinungsbild der politischen Gemeinde Rorschacherberg.

Redaktionsschluss ist normalerweise um 12.00 Uhr am Freitag, bevor der Rundblick erscheint.

Publikationswünsche sind elektronisch im Word-Format an die Gemeinderatskanzlei, gemeinderatskanzlei@rorschacherberg.ch, zu richten.

Einheimischen Vereine, gemeinnützige und soziale Institutionen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Kirchen (nachstehend Dritte) können gratis für ihre Anlässe im Rundblick werben:

a) Stichwortartig mit einem Agendaeintrag auf den letzten Seiten des Rundblicks im Stil von wann, was, wo, wer. Die Agendaeinträge müssen als Veranstaltung eingereicht werden über die Website.  Anlässe auswärtiger Vereine werden veröffentlicht, wenn Platz vorhanden ist.

b) Mit einem Pressetext im Umfang von maximal 1 200 Zeichen inklusive Leerschläge (Zeichen und Leerschläge zählen im Word: Alle zu zählenden Zeichen markieren und Tastenkombination Ctrl + Umschalt + i drücken). Anstelle von Logos können Fotos oder Symbolbilder veröffentlicht werden, sofern Platz vorhanden ist und die Qualität des Fotos bzw. Bildes gut ist. Es dürfen ausschliesslich eigene Bilder oder solche mit entsprechenden Lizenz- und Nutzungsrechten verwendet werden. Ein Bild hat mindestens eine Grösse von 1600 Pixel x 1100 Pixel (Titelbild 2550 Pixel x 2000 Pixel; Grösse eines Bildes überprüfen: Bilddatei öffnen, rechte Maustaste klicken, Eigenschaften auswählen, Grösse steht unter Abmessungen). Unterhalb des Beitrags ist im gleichen Dokument der Dateiname des Bildes und die Bildlegende anzufügen. Die Legende muss auf den Text Bezug nehmen und dazu animieren, den Text zu lesen. Die Texte mit Legende und Bilder sind je als separate Dateien (im Word-Format *.docx und Bild-Format *.jpg, *.gif, *.tif, *.pdf etc.) einzureichen. 

Ziel ist, dass Dritte möglichst für künftige öffentliche Anlässe werben und nur wenige Rückblicke veröffentlichen. Öffentliche Anlässe sind z.B. Infernoball, Funkensonntag, Suppentage, Unterhaltungsabende, Ausstellung des Kaninchen- und Geflügelzüchtervereins, etc.

Berichte über vergangene Veranstaltungen werden veröffentlicht, wenn diese von allgemeinem Interesse und aktuell sind. Berichte von Dritten über Vereinsausflüge, Höcks, etc. oder von geschlossenen Gesellschaften werden nicht veröffentlicht.

Aktuell sind Berichte über Veranstaltungen innerhalb von drei Wochen vor der nächsten Erscheinung des Rundblicks. Saisonale Beiträge werden in einer anderen Saison nicht veröffentlicht (z.B. Suppentage nach Ostern).

a) Stichwortartig mit einem Agendaeintrag auf den letzten Seiten des Rundblicks im Stil von wann, was, wo, wer. Die Agendaeinträge müssen als Veranstaltung eingereicht werden über die Website.  Anlässe auswärtiger Vereine werden veröffentlicht, wenn Platz vorhanden ist.

b) Mit einem Pressetext im Umfang von maximal 1 200 Zeichen inklusive Leerschläge (Zeichen und Leerschläge zählen im Word: Alle zu zählenden Zeichen markieren und Tastenkombination Ctrl + Umschalt + i drücken). Anstelle von Logos können Fotos oder Symbolbilder veröffentlicht werden, sofern Platz vorhanden ist und die Qualität des Fotos bzw. Bildes gut ist. Es dürfen ausschliesslich eigene Bilder oder solche mit entsprechenden Lizenz- und Nutzungsrechten verwendet werden. Ein Bild hat mindestens eine Grösse von 1600 Pixel x 1100 Pixel (Titelbild 2550 Pixel x 2000 Pixel; Grösse eines Bildes überprüfen: Bilddatei öffnen, rechte Maustaste klicken, Eigenschaften auswählen, Grösse steht unter Abmessungen). Unterhalb des Beitrags ist im gleichen Dokument der Dateiname des Bildes und die Bildlegende anzufügen. Die Legende muss auf den Text Bezug nehmen und dazu animieren, den Text zu lesen. Die Texte mit Legende und Bilder sind je als separate Dateien (im Word-Format *.docx und Bild-Format *.jpg, *.gif, *.tif, *.pdf etc.) einzureichen. 

Ziel ist, dass Dritte möglichst für künftige öffentliche Anlässe werben und nur wenige Rückblicke veröffentlichen. Öffentliche Anlässe sind z.B. Infernoball, Funkensonntag, Suppentage, Unterhaltungsabende, Ausstellung des Kaninchen- und Geflügelzüchtervereins, etc.

Politische Parteien und Interessengruppen können auf ihre ausserordentlichen Veranstaltungen mit einem Agendaeintrag hinweisen (z.B. Informationsanlass über die kantonale Vorlage «Lehrplan 21» oder für die kommunale Vorlage «Seeufersteg»). Pressetexte für politische Veranstaltungen, politische Inserate oder Wahl- und Abstimmungsempfehlungen für kommunale, kantonale und nationale Wahlen und Abstimmungen werden nicht veröffentlicht.

Bei Gemeindewahlen (Gemeindepräsident, Gemeinderat und Geschäftsprüfungskommission) erstellt die Gemeinderatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Ortsparteien pro Behörde eine Wahlinformation im Textteil, welche pro Kandidat oder Kandidatin folgende Angaben enthält: Name, Vorname, Parteizugehörigkeit, bisher/neu, Wohnort, evtl. Foto.

Bei Kantonsratswahlen kann die Gemeinderatskanzlei in Zusammenarbeit mit den Ortsparteien für alle Kandidaten und Kandidatinnen mit Wohnsitz in der Gemeinde eine Wahlinformation im Textteil mit folgenden Angaben publizieren: Name, Vorname, Parteizugehörigkeit, bisher/neu, Wohnort, evtl. Foto.

Kommentare, Leserbriefe, Dankesschreiben, private Gratulationen, und ähnliches werden im Rundblick nicht veröffentlicht.

Pro Ausgabe wird höchstens ein Flyer mitverschickt. Es gilt das Prinzip «first come, first serve». Politische Werbung ist auch als Flyer nicht zugelassen. Rein kommerzielle Beilageblätter (Werbungen für Produkte und Dienstleistungen) können dem Mitteilungsblatt nicht beigelegt werden. Werbung kann im Mitteilungsblatt als Inserat aufgegeben werden. Die Kosten für Verpacken bzw. Einstecken und Portoanteil betragen Fr. -.32 pro Exemplar exkl. MwSt (Stand 1. Januar 2018).

Über die Aufnahme eines Beitrages entscheidet der Gemeindepräsident.

Möchten Sie im Rundblick inserieren?

Er wird alle 2 Wochen in alle Haushalte der Gemeinde Rorschacherberg (auch mit  Kleber «Keine Werbung») verteilt.

Rundblick vom 03.05.2024

Rundblick vom 19.04.2024

Rundblick vom 05.04.2024

Rundblick vom 22.03.2024

Rundblick vom 08.03.2024

Rundblick vom 23.02.2024

Rundblick vom 09.02.2024

Rundblick vom 26.01.2024

Rundblick vom 12.01.2024

Rundblick vom 22.12.2023

Rundblick vom 08.12.2023

Rundblick vom 24.11.2023