Schriftenempfangsschein
Zuständiges Amt: Front Office Nach dem Zuzug nach Rorschacherberg erhalten Schweizerinnen und Schweizer, die nicht Bürger von Rorschacherberg sind, einen Schriftenempfangsschein. Dieses Dokument bestätigt, dass Sie die Schriften (und damit ist der Heimatschein gemeint) beim Front Office abgegeben haben. Beim Wegzug aus Rorschacherberg händigt Ihnen das Front Office den Heimatschein gegen Abgabe des Schriftenempfangsscheines wieder aus, damit Sie diesen bei der neuen Gemeinde hinterlegen können.
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