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Sozialhilfe

Zuständiges Amt: Sozialamt
Verantwortlich:

Die Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes SHG. Das Sozialamt Rorschacherberg orientiert sich an den Richtlinien der schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Für die Anspruchsberechnung finden die Empfehlungen der Konferenz für Sozialhilfe des Kantons St.Gallen, KOS Anwendung.

Die Hilfeleistungen des Sozialamtes umfassen unter anderem die folgenden drei Dienstleistungen:

  • Beratung für Personen in finanziellen und persönlichen Notlagen.
  • Für spezifische Probleme können Adressen von spezialisierten Organisationen und Beratungsstellen vermittelt werden.
  • Unterstützung in Form von wirtschaftlicher Sozialhilfe.
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