Polizeistundenverlängerungen
Zuständiges Amt: Gemeinderatskanzlei Gemäss Art. 19 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 821.5) kann die Schliessungszeit einer Gastwirtschaft auf Gesuch des Patentinhabers für einen bestimmten Abend verkürzt oder aufgehoben werden. Sofern der verlängerten Offenhaltung keine berechtigten Interessen der Nachbarschaft und des Jugendschutzes entgegenstehen, erteilt die Gemeinderatskanzlei für einzelne Anlässe gerne eine Verlängerung der Polizeistunde. Das entsprechende Gesuch kann direkt vià Online-Schalter eingereicht werden. Preis bei Verkürzung der Schliessungszeit: CHF 20.00 bis 01.00 Uhr CHF 30.00 bis 02.00 Uhr CHF 40.00 bis 03.00 Uhr Online-DiensteDie Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:
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