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Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons (Sachabstimmungen und Wahlen) finden Sie unter http://abstimmungen.sg.ch. Die Resultate des Bundes finden sie unter www.admin.ch.
 
Kontakt

Noemi Graf, Gemeinderatsschreiberin (noemi.graf@rorschacherberg.ch)
 
Urnenöffnungszeiten

Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
 
Urnenstandort

Die Urne befindet sich im Gemeindehaus.
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ganzen und ungefalteten ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettelbogen in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Couvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, in den Briefkasten der Gemeinde werfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Briefliche Stimmen müssen bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg eintreffen.