HinweisAlle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons (Sachabstimmungen und Wahlen) finden Sie unter
http://abstimmungen.sg.ch. Die Resultate des Bundes finden sie unter
www.admin.ch.
Urnenöffnungszeiten
Sonntag, 10.00 bis 11.00 Uhr
Urnenstandort
Die Urne befindet sich im Gemeindehaus.
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeinderatskanzlei.
Brieflich abstimmenWas ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ganzen und ungefalteten ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettelbogen in das beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Couvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken, in den Briefkasten der Gemeinde werfen oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Briefliche Stimmen müssen bis spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg eintreffen.