Öffentliche Auflage "Verlängerung Erlenstrasse"Die Privatstrasse an der Erlenstrasse soll klassiert und um einen Wendehammer ergänzt werden. Die Bevölkerung konnte dabei mitwirken. Nun liegt das Projekt öffentlich auf. Der Gemeinderat hat die gesetzliche Pflicht, die Privatstrasse auf Grundstück Nr. 313 infolge bevorstehender Überbauung der Parzelle als Gemeindestrasse 3. Klasse einzuteilen. Die Strasse soll zudem um einen Wendehammer sowie eine Ausweichstelle ergänzt werden. Mit der Klassierung der Privatstrasse kann die gesetzeskonforme Erschliessung der südlich der Erlenstrasse gelegenen Grundstücke Nr. 1048, 313 und 1308 sichergestellt werden. Bislang ist die Zufahrt zu den Grundstücken nur ungenügend mit Fuss- und Fahrwegrechten gesichert. Während dem Mitwirkungsverfahren vom 6. Mai bis 7. Juni 2022 gingen sieben Eingaben ein. Der Gemeinderat prüfte diese und publiziert die (anonymisierten) Details mit den Antworten zusammen mit dem Auflageprojekt auf der Website. Nachfolgend sind die kritisierten Punkte mit den Antworten zusammengefasst: Einige Anstösser finden das Projekt unnötig. Sie befürchten Mehrverkehr. Im Kanton St. Gallen ist gemäss Rechtssprechung eine Erschliessung über eine Gemeindestrasse dritter Klasse ab drei Wohneinheiten zwingend. Eine lediglich privatrechtliche Erschliessungsanlage würde dem Strassengesetz widersprechen. Die betroffene Strasse erschliesst bereits heute mehrere Parzellen, ihr Bestand liegt somit automatisch im öffentlichen Interesse. Die unumgänglichen Eingriffe werden über die mildest möglichen Massnahmen erreicht, daher soll auch keine breitere Gemeindestrasse zweiter Klasse gebaut werden. Einzelne Anstösser schlugen vor, das zu überbauende Grundstück 313 «hinten herum» über die Strasse neben der Garage Wirth entlang der Autobahn zu erschliessen und bei der Garage Wirth Besucherparkplätze einzurichten. Dies in der Hoffnung, dass damit die Erlenstrasse unangetastet bleibt. Eine solche Erschliessung ist aufgrund der Zonenzugehörigkeit (Nichtbauzone) unmöglich. Eine Bauzone kann nicht über eine Nichtbauzone erschlossen werden, dies widerspricht dem Gebot von Trennung des Bau– von Nichtbaugebiet. Eine Erschliessung über diese Strasse würde zudem zu grossen Umwegen führen. Die einzige Ausweichstelle kommt vor eine Grundstückeinfahrt, was kritisiert wurde. Eine Ausweichstelle auf Sicht (je 30-50m) zur Kreuzung von Fahrzeugen ist bei einer einspurigen Verkehrsführung (Strassenbreite ca. 3,30m), zwingend nötig und nur am geplanten Ort realisierbar. Einzige Alternative wäre der Doppelspurausbau der Strasse auf ganzer Länge, was nicht der mildest möglichen Massnahme entspricht und somit nicht verhältnismässig wäre. Offenbar stören sich einige Anstösser an einem grossen Ahornbaum wegen der Sichtbehinderung und dem Laub auf der Strasse, während andere diesen Baum sehr schön und wichtig finden. Der Gemeinderat prüft im Rahmen der Ausführungsplanung, ob dieser stattliche Baum erhalten werden kann. Öffentliche Auflage Am 29. September 2022 genehmigte der Gemeinderat den Teilstrassenplan sowie den Landerwerbs- und Enteignungsplan zum Projekt und verabschiedete dieses für die öffentliche Auflage vom 28. Oktober 2022 bis 28. November 2022. Die Projektunterlagen liegen während dieser Zeit im Gemeindehaus auf und sind unter www.rorschacherberg.ch / Portrait & Aktuelles / News publiziert.
Datum der Neuigkeit 27. Okt. 2022
|