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Mitwirkung über die Ortsplanung

Das Mitwirkungsverfahren für die Ortsplanung dauert bis 31. Juli 2022.

Der Gemeinderat beschloss in Anwendung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und Art. 34 Planungs- und Baugesetz das Mitwirkungsverfahren für

–      Richtplan und Richtplantext

–      Inventar über die Kulturgüter

–      Inventar über die Naturobjekte

 

Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist bis 31. Juli 2022 im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, eingesehen werden. Diese werden auch im Internet unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch publiziert.

 

Die elektronischen Vernehmlassungen dazu sind bis 31. Juli 2022 auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-rorschacherberg.ch zu erfassen oder schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.



Datum der Neuigkeit 9. Juni 2022