Mitwirkung über die OrtsplanungDas Mitwirkungsverfahren für die Ortsplanung dauert bis 31. Juli 2022. Der Gemeinderat beschloss in Anwendung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und Art. 34 Planungs- und Baugesetz das Mitwirkungsverfahren für – Richtplan und Richtplantext – Inventar über die Kulturgüter – Inventar über die Naturobjekte
Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist bis 31. Juli 2022 im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, eingesehen werden. Diese werden auch im Internet unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch publiziert.
Die elektronischen Vernehmlassungen dazu sind bis 31. Juli 2022 auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-rorschacherberg.ch zu erfassen oder schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen. Datum der Neuigkeit 9. Juni 2022
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