öffentliche Auflage von BaugesuchenDie folgenden Baugesuche im ordentlichen Verfahren liegen nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich auf.
Die Auflagefrist dauert vom 21. Mai 2022 bis 3. Juni 2022. Die Pläne liegen bei der Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinde-rat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.
Bauverwaltung Rorschacherberg Datum der Neuigkeit 20. Mai 2022
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