Die Privatstrasse an der Erlenstrasse soll klassiert und um einen Wendehammer ergänzt werden. Dafür startet das Mitwirkungsverfahren.
Der Gemeinderat beschloss am 26. April 2022 in Anwendung von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes und Art. 33bis Strassengesetz das Mitwirkungsverfahren für
– Strassenbauprojekt Verlängerung Erlenstrasse
Die Pläne können während der Mitwirkungsfrist von dreissig Tagen, d.h. von 6. Mai 2022 bis 7. Juni 2022, im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.mitwirken-rorschacherberg.ch publiziert.
Die elektronischen Vernehmlassungen dazu sind bis 7. Juni 2022 auf der Mitwirkungsplattform www.mitwirken-rorschacherberg.ch zu erfassen oder schriftlich der der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.
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