öffentliche Auflage eines BaugesuchsDas folgende Baugesuch im ordentlichen Verfahren liegt nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich auf.
Die Auflagefrist dauert vom 26. März 2022 bis 8. April 2022. Die Pläne liegen bei der Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.
Bauverwaltung Rorschacherberg Datum der Neuigkeit 24. März 2022
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