Teilstrassenplan Umklassierung Teilstrecke Furthsträsschen; Öffentliche AuflageDer südliche Abschnitt des Furthsträsschens soll als Gemeindeweg 1. Klasse eingeteilt werden. Dafür läuft bis 11. April 2022 das Auflageverfahren. Der Gemeinderat genehmigte am 1. März 2022 gestützt auf Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) folgenden Erlass:– Teilstrassenplan Umklassierung Teilstrecke Furthsträsschen G3 in W1 Der Erlass liegt während 30 Tagen, d.h. vom 11. März 2022 bis 11. April 2022, im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlage wird auch im Internet unter www.rorschacherberg.ch / Portrait & Aktuelles / News publiziert. Gegen den Erlass kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, Einsprache erhoben werden. Zur Ein-sprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1; abgekürzt VRP). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG und Art. 48 Abs. 1 VRP). Dokument Teilstrassenplan_Furthstrasschen.pdf (pdf, 1331.7 kB) Datum der Neuigkeit 10. März 2022
|