öffentliche Auflage von BaugesuchenDie folgenden Baugesuche im ordentlichen Verfahren liegen nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich auf.
Die Auflagefrist dauert vom 2. Oktober 2021 bis 15. Oktober 2021. Die Pläne liegen bei der Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zur Einsichtnahme auf. Infolge der besonderen Lage betreffend Corona-Virus müssen alle Personenkontakte minimiert werden, um Ansteckungen zu vermeiden. Wir senden Ihnen auf Wunsch (Bestellung per E-Mail an roman.hoehener@rorschacherberg.ch oder Tel. 058 228 80 22) die Pläne deshalb gerne per Mail zu, sofern Sie ein ausgewiesenes Interesse glaubhaft machen können. Bitte konsultieren Sie die Pläne im Gemeindehaus nur, wenn dies zwingend nötig ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen.
Bauverwaltung Rorschacherberg Datum der Neuigkeit 1. Okt. 2021
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