Grundstücksteigerung Villa mit Wohn- und GeschäftshausGrundstücksteigerung Das Grundstück Nr. 651, Schönheimstrasse 3/5, 9404 Rorschacherberg, wird aufgrund eines Entscheides des Vermittlungsamtes Rorschach durch die Gantkommission Rorschacherberg öffentlich versteigert.
Ort der Steigerung Aula Schuleinheit Wildenstein, Wildensteinstrasse 7, 9404 Rorschacherberg
Steigerungstag und Zeit Donnerstag, 30. September 2021, 14.00 Uhr
Auflage Steigerungsbedingungen 31. August 2021 bis 10. September 2021 auf der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg und unter www.rorschacherberg.ch
Objektbesichtigung Montag, 20. September 2021, 14.00 Uhr
Anmeldung Für die Steigerung und die Objektbesichtigung sind eine Anmeldung bei der Gemeinderatskanzlei, E-Mail philipp.hengartner@rorschacherberg.ch, nötig. Bei der Anmeldung zur Besichtigung ist zusätzlich eine Finanzierungsbestätigung einer Schweizer Bank vorzulegen.
Steigerungsobjekt Grundbuch Gemeinde Rorschacherberg Liegenschaft Nr. 651, Schönheimstrasse 3/5, 9404 Rorschacherberg, bestehend aus 4 014m2, Gebäude (557 m2), Reben (609 m2), Gartenanlage (1 524 m2), übrige befestigte Fläche (1 269 m2), Wasserbecken (55 m2) Wohnhaus Vers.-Nr. 2136, Schönheimstrasse 5, Rorschacherberg (319 m2) Wohn- und Geschäftshaus Vers.-Nr. 2137, Schönheimstrasse 3, Rorschacherberg (201 m2) Gartenpavillon Vers. Nr. 2138 (37 m2)
Amtlicher Verkehrswert Fr. 8 150 000.00 gemäss Grundstückschätzung vom 7. November 2019
Bemerkungen Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag eine Anzahlung an den Zuschlagspreis von Fr. 100 000.– (Franken einhunderttausend) in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order der Gemeinde Rorschacherberg ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) zu leisten. Dieser Betrag haftet im Falle der Nichterfüllung der Steigerungsbedingungen (Art. 158 OR). Der restliche Zuschlagspreis ist spätestens innert 10 Tagen seit der Steigerung zu leisten.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41) und die dazugehörige Verordnung (SR 211.412.411) verwiesen.
Gantkommission Rorschacherberg
Datum der Neuigkeit 20. Aug. 2021
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