Pläne rund um den Wislenbach; öffentliche AuflageDer Wislenbach führt durch die Schulanlage Klosterguet. Für den Schulausbau muss der Bach verlegt werden. Jetzt startet die öffentliche Auflage für die Erlasse. Der Gemeinderat genehmigte am 29. Juni 2021 gestützt auf Art. 23 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG), Art. 21 ff. Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG) und Art. 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgende Erlasse:– Sondernutzungsplan Gewässerraum Wislenbach, Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG, Baulinien – Wasserbauprojekt Sanierung Wislenbach – Teilstrassenplan Sanierung Wislenbach / Umlegung Wislenweg Die Erlasse um den Wislenbach liegen während 30 Tagen, d.h. vom 20. August 2021 bis 20. September 2021, im Gemeindehaus Rorschacherberg, Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, Rorschacherberg, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen werden auch im Internet unter www.rorschacherberg.ch / Portrait & Aktuelles / News publiziert. Gegen die Erlasse kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten (Art. 41 Abs. 4 PBG, Art. 29 WBG und Art. 46 StrG). Datum der Neuigkeit 19. Aug. 2021
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