Willkommen auf der Website der Schule Rorschacherberg



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Fakultatives Referendum: Vereinbarung über die Führung über ein gemeinsames Betreibungsamt

Fakultatives Referendum
Folgender Beschluss des Gemeindesrates vom 15. August 2023 untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum: 
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Betreibungsamtes zwischen den Politischen Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg und Tübach 
Die Referendumsvorlage kann untenstehend eingesehen oder auf Voranmeldung bei der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg bezogen werden. 
Ein Referendumsbegehren ist innert 40 Tagen ab 2. September 2023 schriftlich der Gemeinderatskanzlei, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen. Die Referendumsfrist endet am 11. Oktober 2023. Für das Zustandekommen des Referendums sind 225 Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten notwendig. Die Unterschriftenbogen mit dem Referendum und den beglaubigten Unterschriften sind spätestens am 11. Oktober 2023 der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.
Gemeinderat Rorschacherberg
 


Dokument Vereinbarung_über_die_gemeinsame_Führung_des_Betreibungsamtes.pdf (pdf, 285.2 kB)


Datum der Neuigkeit 1. Sept. 2023