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Plakatstandorte

An den bezeichneten Orten auf den kommunalen Grundstücken können Plakate angebracht werden. Für Plakate entlang der Kantonsstrassen (Goldacherstrasse, Thalerstrasse und Neuseeland; hellblau, abgekürzt KS, Gemeindestrassen sind mit G abgekürzt) ist die Zustimmung der Kantonspolizei, Abt. Verkehrstechnik, nötig. Zusätzlich ist das Merkblatt / Arbeitshilfe für das Aufstellen von befristeten Wahl- und Abstimmungsplakaten (https://www.geoportal.ch/rorschacherberg/map/2128?y=2755829.40&x=1260141.63&scale=5000&rotation=0) zu beachten. Dieses gilt sinngemäss auch für Veranstaltungswerbung und -plakate.

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Zuständige Instanz: Bauverwaltung - Tiefbau

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