Plakatstandorte
An bezeichneten Orten auf den kommunalen Grundstücken können Plakate angebracht werden. Unter folgendem Link finden Sie farblich markiert diese Standorte mit zusätzlichen Informationen: https://www.geoportal.ch/rorschacherberg/map/2128?y=2755902.10&x=1260120.06&scale=5000&rotation=0
Für Plakate entlang der Kantonsstrassen ist die Zustimmung der Kantonspolizei, Abt. Verkehrstechnik, nötig. Ein entsprechender Hinweis ist durch Klick auf betroffene Standorte ersichtlich. Im "Merkblatt / Arbeitshilfe für das Aufstellen von befristeten Wahl- und Abstimmungsplakaten" finden Sie zusätzliche Hinweise, die zu beachten sind. Das Merkblatt gilt sinngemäss auch für Veranstaltungswerbung und -plakate. Aktionen
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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