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Energienachweis-Formulare

Für Neubauten muss stets ein Energienachweis erbracht werden. Bei Umbauten und Umnutzungen kann indessen darauf verzichtet werden wenn die voraussichtlichen Baukosten nach BKP 2 höchstens CHF 200‘000 und gleichzeitig höchstens 30 Prozent des aktuellen Gebäudezeitwerts betragen.

Unter dem Link finden Sie die Formulare für die verschiedenen Bauvorhaben. Das Formular ist vollständig ausgefüllt und vom Bauherr, Projektverfasser und Ersteller des Energienachweises unterschrieben der Bauverwaltung einzureichen.

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Zuständige Instanz: Bauverwaltung - Hochbau

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