Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern
Der Handel mit gebrannten Wassern wie Grappas, Whiskys oder Vodkas, braucht gemäss Art. 23 ff des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent. Für das Gesuch eines solchen Patentes ist das nachfolgende Formular auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
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Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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