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Gesuchformular für Beiträge an Rorschacherberger Vereine

Die Gemeinde fördert die Vereine in den Bereichen Musik, Gesang, Soziales und Kultur. Ausserdem leistet die Gemeinde Beiträge für Jugendliche in Vereinen, für die Übernahme von Aufgaben zugunsten der Gemeinschaft oder an Projekte.

Richtlinien für die Unterstützung der Vereine

1. Grundbeiträge für die Vereine
Die Gemeinde leistet an Rorschacherberger Vereine mit Statuten und offiziellem Sitz in der Gemeinde einen Grundbeitrag von Fr. 500.—. Es werden folgende Kategorien und Kriterien für die Beitragsbemessung unterschieden:
– Musikvereine
– Chöre
– Vereine in den Bereichen Soziales und Kultur

– Der Grundbeitrag an einheimische Vereine wird ausbezahlt, wenn die regelmässigen vereinsinternen Anlässe im Gemeindegebiet Rorschacherberg stattfinden.
– Der Grundbeitrag wird um 50 Prozent gekürzt, wenn der Verein zwischen November und Oktober keine Werbung für sich bzw. einen öffentlichen von ihm organisierten Anlass im Gemeindegebiet im Rundblick veröffentlichte oder wenn innerhalb der letzten zwei Jahre (November bis Oktober) keine vom Verein organisierte öffentliche Veranstaltung im Gemeindegebiet stattfand oder er nicht an einer solchen aktiv mitwirkte.
– Eine zwingende Voraussetzung für die Ausrichtung eines Grundbeitrages ist das einmalige Vorlegen der Statuten und des Mitgliederverzeichnis bis 31. Oktober.

2. Zusatzbeitrag für Rorschacherberger Jugendliche in Sport-, Jugend- und Musikvereinen
Pro Jugendlicher in Sport-, Jugend- und Musikvereinen wird ein Zusatzbeitrag von Fr. 40.— ausbezahlt. Für die Berechtigung gelten folgende Kriterien:
– Der Verein hat den Sitz in Rorschacherberg und bietet Interessierten ohne Einschränkung Aufnahme.
– Der Verein führt regelmässige Trainings / Proben mit den Jugendlichen durch.
– Der Verein erhält den Beitrag nur für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Massgebend sind dabei der Jahrgang des betreffenden Jugendlichen und die Vereinszugehörigkeit per 1. Januar des jeweiligen Jahres.

3. Zusatzbeiträge für die Erledigung von Gemeinschaftsaufgaben
Die Politische Gemeinde leistet Zusatzbeiträge an Vereine für ihr soziales oder kulturelles Engagement, Naturschutz oder Brauchtumspflege.

4. Projektunterstützung
Anträge für ausserordentliche Projektunterstützungen sind bis 31. Oktober einzureichen.

Gemeinderat Rorschacherberg, 21. Januar 2020 (vgl. GRB 2020/15)

Aktionen
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Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei

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