Energiefördermassnahmen; Richtlinien
Der Gemeinderat erliess Richtlinien über Energie-Fördermassnahmen. Künftig sollen Lademöglichkeiten für Elektroautos, E-Cargo-Bikes (Elektrolastenvelos), Elektroroller (keine Elektro-Trottinetts) gefördert und Beiträge an den Ersatz von elektrischen und fossilen Heizungen durch Holzheizungen geleistet werden. Zusätzlich wird die Installation von Solarstrombatteriespeichern unterstützt. Die Technischen Betriebe beraten Sie gern.
Nach der Prüfung Ihres Gesuchs wird sich die Gemeinde mit einem Kostenbeitrag an Ihrer geplanten Investition beteiligen. Aktionen
Verantwortliche Person: Petra Gass Zuständige Instanz: Technische Betriebe
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