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Bauabnahme - Meldeformular

Nach der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig. Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung bei folgenden Situationen unaufgefordert Anzeige machen:
• nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten
• nach Erstellung der Kanalisationsleitungen (Schmutz- und Regenwasser), vor dem Eindecken der Leitungen
• nach Erstellung des Wasseranschlusses, vor dem Eindecken der Leitungen nach
• Fertigstellung des Rohbaus, vor Beginn der Verputzarbeiten
• nach Fertigstellung der Auffahrtsrampe
• nach Fertigstellung des Gebäudes, spätestens acht Tage vor Bezug
• nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten

• Bei kleineren Projekten nach Fertigstellung der Bauarbeiten (z. B. Wintergarten)

Füllen Sie für die Meldung an die Bauverwaltung das nachfolgende Formular aus. Bitte vermerken Sie im Kommentarfeld um welche Ausführung des Bauvorhabens es sich handelt.

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Zuständige Instanz: Bauverwaltung - Hochbau

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