Abstimmungsunterlagen bestellen
Spätestens drei Wochen vor der Abstimmung oder den Wahlen erhalten alle Stimmberechtigten das Stimmmaterial. Dazu gehört das Abstimmungsgutachten, der Stimmausweis sowie den Stimmzettel.
Haben Sie die Stimmunterlagen nicht erhalten, verloren oder falsch ausgefüllt? Bestellen Sie mit dem nachfolgenden Formular das Stimmmaterial nach. Aktionen
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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