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Gastgewerbepatent für einen Betrieb

Möchten Sie ein Gastgewerbe betreiben? Dafür braucht es gemäss Art. 7 - 13 des Gastwirtschaftsgesetzes ein Patent. Für das Gesuch eines Gastwirtschaftpatentes ist das nachfolgende Formular auszufüllen und der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg einzureichen.

Aktionen
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Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei

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