Polizeistundenverlängerung
Planen Sie als Gastwirt einen Anlass und möchten die Schliessungszeit Ihrer Gastwirtschaft für einen Abend verlängern oder verkürzen? Gemäss Art. 19 des Gastwirtschaftsgesetzes (sGS 553.1) kann die Schliessungszeit auf Gesuch geändert werden.
Füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus. Sofern bezüglich Jugendschutz und Nachbarschaft alles in Ordnung ist, bewilligt die Gemeinderatskanzlei gerne Ihr Gesuch für eine Abänderung der sogenannten Polizeistunde. Aktionen
Zuständige Instanz: Gemeinderatskanzlei
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