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Mieterwechsel

Vermieter oder auch Mieter müssen der Gemeinde jeden Mieterwechsel der betroffenen Wohnung oder Liegenschaft melden. Bei einem Mieterwechsel muss der Zählerstand von den technischen Betrieben abgelesen werden. Der Stromverbrauch kann dann dem entsprechenden Bezüger belastet werden.

Mit dem nachfolgenden Formular können Sie uns als Vermieter oder Mieter über einen Mieterwechsel informieren. Im Bemerkungsfeld kann auf Wunsch ein Terminvorschlag für das Ablesen der Stromdaten gemacht werden.

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Zuständige Instanz: Technische Betriebe

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