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Parkbewilligungen Erweiterte Blaue Zonen

Zuständiges Amt: Front Office

Wie funktioniert die erweiterte Blaue Zone (EBZ)?

Gemäss Strassenverkehrsrecht und dazugehörigen Verordnungen dürfen Fahrzeuge in der Blauen Zone an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr maximal eine Stunde parkiert werden.

Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer abendlichen Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr gilt sie bis 09.00 Uhr. Der Pfeil auf der Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden, beispielsweise:

  • tatsächliche Ankunftszeit
09.05 Uhr
  • Ankunftszeit auf Parkscheibe
09.30 Uhr
  • parkieren zulässig bis
10.30 Uhr

 

Die EBZ in Rorschacherberg ist in neun Sektoren aufgeteilt. Anwohnende sowie Pendlerinnen und Pendler haben die Möglichkeit, mit entsprechender Bewilligung in einem bestimmten Sektor zeitlich unbefristet zu parkieren. Für Besucher werden Tagesbewilligungen, für Gewerbebetriebe bzw. Handwerker Tages- und Jahresbewilligungen abgegeben (sektorenunabhängig). Die Sektoren sind mit Verkehrstafeln signalisiert.

Bewilligungsarten der EBZ:

Wichtig zu wissen:

  • Parking Pay
    All diese EBZ Bewilligungen und noch vieles mehr, können Sie ganz einfach und online über www.parkingpay.ch erwerben.
     
  • Keine Parkplatzgarantie
    EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor.
     
  • Keine Vignette oder Nachweis
    Es braucht weder eine Vignette noch ein sonstiger Nachweis, welcher hinterlegt werden muss. Die Kontrollen werden mit einem speziellen Gerät durchgeführt, mit welchem das Kennzeichen des Fahrzeuges gescannt wird. So kann festgestellt werden, ob die Parkgebühr bezahlt wurde.
  • Rückzahlungen
    Wenn eine noch laufende Bewilligung nicht mehr benötigt wird, werden die vollen Monate zurückbezahlt. Angebrochene Monate können nicht zurückerstattet werden.

Online-Dienste

Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.

Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:

Name Laden
Anwohnerbewilligung - Erweiterte Blaue Zone (EBZ) Link
Besucherkarten (Tagesbewilligung) - Erweiterte Blaue Zone (EBZ) Link
Erweiterte Blaue Zone - Sektorenplan Link
Gewerbebetriebebewilligung - Erweiterte Blaue Zone (EBZ) Link
Pendlerbewilligung - Erweiterte Blaue Zone (EBZ) Link


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