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Aufbruchbewilligung für Gemeindestrassen

Zuständiges Amt: Bauverwaltung - Tiefbau
Verantwortlich: Cardigliano, Valerio

Strassenaufbrüche sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Nebst dem koordinativen Aspekt mit allen Werken liegt der Grund vor allem in der Schadenprävention, der Datennachführung und der Ordnung im Gemeindegebiet.

Die Bauverwaltung prüft und bewilligt Strassenaufbrüche und steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Dokument Antrag_fur_Aufbruchbewilligung.pdf (pdf, 72.9 kB)

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