Willkommen auf der Website der Schule Rorschacherberg



Sprungnavigation

Von hier aus k?nnen Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen

Grundbuchgeschäfte


Die Dienstleistungen des Grundbuchamtes sind vielfältig:

Handänderungen

Das Grundbuchamt bereitet die Verträge für sämtliche Handänderungen vor, sei es beispielsweise ein Kauf, eine Schenkung, ein Tausch oder eine erbrechtliche Übertragung. Die meisten Eigentumsübertragungen bedürfen der öffentlichen Beurkundung, die der Grundbuchverwalter vornimmt.

Für die Erstellung eines Vertrages benötigt das Grundbuchamt verschiedene Angaben. Am besten benützen Sie dazu das Formular «Auftrag zur Erstellung eines Vertrages» oder Sie setzen sich persönlich mit dem Grundbuchamt in Verbindung.  

Grundpfandrechte/Hypotheken

Wenn Banken oder Versicherungen eine Hypothek gewähren oder erhöhen, wird dies durch den Eintrag eines Schuldbriefes im Grundbuch abgesichert. Die Geldinstitute stellen dazu dem Grundbuchamt einen Pfandvertrag zu, der vom Grundeigentümer zu unterschreiben ist. Weil dazu die öffentliche Beurkundung erforderlich ist, hat die Unterzeichnung vor dem Grundbuchverwalter zu erfolgen.

Dienstbarkeiten

Im Grundbuch können privatrechtliche Abmachungen betreffend die Grundstücke zwischen zwei oder mehreren Grundeigentümern oder zugunsten einer Drittperson eingetragen werden (z.B. Wegrechte, Durchleitungsrechte, Wohn- oder Nutzniessungsrechte, Benützungsrechte usw.). Dadurch erhalten diese Vereinbarungen Wirkung gegenüber jedermann, d. h. sie gelten nach einem allfälligen Verkauf der betroffenen Grundstücke auch für einen Rechtsnachfolger.


Vormerkungen

Gewisse persönliche Rechte können im Grundbuch vorgemerkt werden. So zum Beispiel Kaufsrechte, Vorkaufsrechte, Mietverträge usw.. Die Vormerkung bewirkt analog der Dienstbarkeit, dass eine privatrechtliche Abmachung Wirkung gegenüber jedermann entfaltet.


Das Grundbuchamt berät Sie in Sachen Handänderungen, Grundpfandrechten, Dienstbarkeiten und Vormerkungen gerne und erstellt für Sie die erforderlichen Verträge.


Online-Dienste

Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.

Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:

Name Bestellen Laden
Auftragsformular für die Erstellung eines Grundbuchvertrages   (pdf, 572.7 kB)
Grundbuchauszug  
Grundstückgewinnsteuer - Vorausberechnung   Link


zur Übersicht