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Stundungsgesuch

Zuständiges Amt: Steueramt
Verantwortlich: Bischofberger, Roman

Wer seine Steuerrechnung nicht in den vorgegebenen Raten begleichen kann, kann beim Steueramt um eine Stundung ersuchen. Dies kann telefonisch oder per E-Mail mit einem Abzahlungsvorschlag erfolgen.

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