Todesfall - Was ist zu tun?
Zuständiges Amt: Bestattungsamt Was tun bei einem Todesfall? Sie haben einen Todesfall einer in Rorschacherberg wohnhaften Person anzuzeigen? Bitte melden Sie sich aufgrund der momentanen Ausnahmesituation telefonisch beim Bestattungsamt Rorschacherberg, Tel. 058 228 80 10 oder per E-Mail bestattungsamt@rorschacherberg.ch. Bei einem Todesfall am Wochenende genügt es, wenn Sie sich am Montag ab 08.00 Uhr bei uns melden. Während den Feiertagen helfen wir Ihnen unter der Telefonnummer 079 687 89 04 weiter. Sofern vorhanden, bitten wir Sie, uns die Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung bzw. die Anzeige des Spitals sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Das Bestattungsamt wird Sie anschliessend telefonisch kontaktieren. Haben Sie keine ärztliche Todesbescheinigung erhalten? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir werden diese für Sie an der zuständigen Stelle einfordern. Wir erledigen die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen den Zeitpunkt der Bestattung und Abdankung fest. In einem telefonischen Gespräch helfen wir Ihnen bei der Koordination mit dem Pfarramt und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder der Kremation und Urnenbeisetzung. Eine erste Hilfestellung bei einem Todesfall erhalten Sie in unserem Merkblatt "Was ist bei einem Todesfall zu tun?".
Ihr Testament beim Amtsnotariat Sie möchten Ihre eigenhändige letztwillige Verfügung (Testament) verfassen. Das Amtsnotariat St.Gallen steht Ihnen helfend zur Seite.
Rund ums Erben Sollten Sie im Nachlass des Verstorbenen eine letztwillige Verfügung (Testament) finden, so sind Sie verpflichtet, dies beim Amtsnotariat in St.Gallen einzureichen. Bei Fragen rund ums Erben, die Bestellung der Erbbescheinigung, einer Erbausschlagung oder der Erbteilung wenden Sie sich bitte ans Amtsnotariat in St.Gallen. Amt für Handelsregister und Notariate
Ihr Bestattungswunsch Ihre Bestattungswünsche nehmen wir zu Lebzeiten jederzeit im Bestattungsamt Rorschacherberg entgegen. Diese werden für Sie hinterlegt. Beisetzungswünsche des Verstorbenen gehen denjenigen der Angehörigen vor. Sofern der Verstorbene zu Lebzeiten keinen Bestattungswunsch hinterlegt hat, bestimmen die nächsten Angehörigen über die Erdbestattung oder die Kremation sowie die Urnenbeisetzung.
Trauerbegleitung Dass unser Leben vergänglich ist, begleitet uns von Geburt bis zum Tod. Damit sind wir ein Leben lang gefordert, uns mit Verlust und Abschied auseinanderzusetzen. So individuell wie wir Menschen sind, so individuell kann auch unsere Trauer sein. In einer solch schweren Zeit sind Sie mit all ihren Kräften gefordert. Möchten Sie zusätzlich auf professionelle Hilfe zurückgreifen, empfiehlt sich eine qualifizierte Trauerbegleitung. Die Kontaktadressen finden Sie in unserem Merkblatt.
Wir sind für Sie da Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter des Bestattungsamtes Rorschacherberg gerne. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie auch zusätzliche Unterlagen über einen Bestattungswunsch, die Vorgehensweise bei einem Todesfall, die Amtsnotariate des Kantons St.Gallen zum Verfassen eines Testamentes oder der Kontaktadresse einer qualifizierten Trauerbegleitung.
Online-DiensteDie Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:
Publikationen
|