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Handänderungssteuer und Gebühren


Die Gebühren für die Errichtung von Grundbuchverträgen, für die Eintragungen im Grund-buch, für Auskünfte aus dem Grundbuch usw. richten sich nach dem Gebührentarif für Amtshandlungen der Grundbuchämter (sGS 914.5 https://www.gesetzessammlung.sg.ch/app/de/texts_of_law/914.5).

Bei jeder Handänderung wird eine Handänderungssteuer fällig. Der Steuersatz beträgt 1 %, bei Handänderungen zwischen Eltern und ihren Kindern 0,5 % vom Marktpreis.

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