Hundekontrolle
Zuständiges Amt: Front Office Meldepflicht Ist Ihr Hund älter als drei Monate? Dann melden Sie Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen im Frontoffice der Gemeindeverwaltung an. Bitte nehmen Sie dazu den Impfausweis inkl. Chip-Nummer und den Nachweis der Haftpflichtversicherung mit. Auch bei Änderungen von Personalien, Halterwechseln und bei Tod eines Hundes bitten wir Sie, uns innert 10 Tagen schriftlich zu informieren. Zudem müssen alle Hundehalter ihre vierbeinigen Lieblinge in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen.
Am 1. Januar 2016 wurde die bisherige Datenbank ANIS durch die neue Hundedatenbank AMICUS abgelöst. Folgendes gilt es für Sie zu beachten
Hundetaxe Die Rechnung für die Hundesteuer des laufenden Jahres stellen wir Ihnen jeweils im Februar zu. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.
Keine Taxen erheben wir für
Chip-Obligatorium Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Hundedatenbank ermöglicht in Seuchenfällen, bei Bissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte. Hundewelpen müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, durch den Tierarzt gekennzeichnet und in der AMICUS- Datenbank registriert werden.
Hundeausbildung
Versicherungspflicht
Hund und Hygiene Weitere Informationen Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie bitte im Front Office an, Telefon 058 228 80 00, oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rorschacherberg.ch.
Online-DiensteDie Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:
Publikationen
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