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Hundekontrolle

Zuständiges Amt: Front Office

Bild Hund


Meldepflicht

Ist Ihr Hund älter als drei Monate? Dann melden Sie Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen im Frontoffice der Gemeindeverwaltung an. Bitte nehmen Sie dazu den Impfausweis inkl. Chip-Nummer und den Nachweis der Haftpflichtversicherung mit.

Auch bei Änderungen von Personalien, Halterwechseln und bei Tod eines Hundes bitten wir Sie, uns innert 10 Tagen schriftlich zu informieren. Zudem müssen alle Hundehalter ihre vierbeinigen Lieblinge in der nationalen Hundedatenbank AMICUS registrieren lassen.


Nationale Hundedatenbank AMICUS

Am 1. Januar 2016 wurde die bisherige Datenbank ANIS durch die neue Hundedatenbank AMICUS abgelöst. Folgendes gilt es für Sie zu beachten

  • Hundehalterinnen und Hundehalter können ihre Personendaten nicht mehr selber erfassen oder ändern. Dies wird durch die Gemeinde vorgenommen. Einzig die Änderung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen können Sie selber vornehmen.

  • Halten Sie erstmalig einen Hund? So müssen Sie sich für die Registrierung Ihrer Personalien bei der Gemeinde melden, um als Hundehalterin oder Hundehalter eingetragen zu werden. Danach bekommen Sie Ihre eigene Personen-ID für die Erfassung des Hundes.

  • Beim Ihrem ersten Tierarztbesuch verknüpft dann die Tierärztin oder der Tierarzt Sie als Halterin oder Halter mit den Daten Ihres Hundes.

  • Ihr Hund darf nur auf eine Person registriert sein.

 

Hundetaxe

Die Rechnung für die Hundesteuer des laufenden Jahres stellen wir Ihnen jeweils im Februar zu. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.
Die jährliche Hundetaxe beträgt

  • pro Hund Fr. 120.00

 

Keine Taxen erheben wir für

  • Hunde, die weniger als drei Monate alt sind;
  • Blindenführ- und Behindertenhunde;

  • Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde;

  • Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden.

 

Chip-Obligatorium

Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein müssen. Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Hundedatenbank ermöglicht in Seuchenfällen, bei Bissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.

Hundewelpen müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, durch den Tierarzt gekennzeichnet und in der AMICUS- Datenbank registriert werden.

 

Hundeausbildung
Nach dem Entscheid des Parlaments, hat auch der Bundesrat entschieden, die vorgeschriebenen obligatorischen Sachkundenachweise (SKN) per 31. Dezember 2016 abzuschaffen. Da das Hundegesetz im Kanton St.Gallen keine Bestimmungen zur Kurspflicht festlegt, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter in Zukunft keine obligatorischen Kurse besuchen.

 

Versicherungspflicht
Als Hundehalter im Kanton St.Gallen sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die das Risiko der Hundehaltung abdeckt. Ein Haftpflichtversicherungsobligatorium verbessert die Stellung der Opfer von Vorfällen mit Hunden und stärkt das Risiko- und Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter. Auf Verlangen der Behörde ist die Versicherung nachzuweisen. Es können Stichproben und Kontrollen durchgeführt werden.

 

Hund und Hygiene
Sie sind ein verantwortungsbewusster Hundehalter! Hundekot in Wiesen und Feldern ist unappetitlich, arbeitsaufwendig und gesundheitsgefährdend für unsere Mitmenschen und Tiere. Achten Sie darauf, dass Ihr vierbeiniger Liebling sein Geschäft nicht überall erledigt und nutzen Sie die Robidogs in der Gemeinde Rorschacherberg. Die Säckli erhalten Sie auch kostenlos bei uns im Frontoffice der Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen
Bundesamt für Veterinärwesen www.bvet.admin.ch
Veterinäramt des Kantons St.Gallen www.avsv.sg.ch
AMICUS, nationale Hundedatenbank www.amicus.ch
Tierschutzverein Rorschach und Umgebung www.tierschutz-rorschach.ch

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie bitte im Front Office an, Telefon 058 228 80 00, oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rorschacherberg.ch.


Dokumente Hundegesetz.pdf (pdf, 181.9 kB)
Hundeverordnung.pdf (pdf, 135.5 kB)
Hundereglement_ab_01.01.2020.pdf (pdf, 359.8 kB)

Online-Dienste

Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.

Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:

Name
Hund zugelaufen


Publikationen

Name Laden
Hundereglement (pdf, 47.0 kB)


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