Heimatausweis
Zuständiges Amt: Front Office Personen, welche (zumeist berufs- oder ausbildungsbedingt) neben ihrem Hauptwohnsitz Rorschacherberg einen zweiten Wohnsitz haben, müssen sich bei der Gemeindeverwaltung am Ort der Zweitwohnung anmelden. Zu diesem Zwecke benötigen die sogenannten "Wochenaufenthalter" einen Heimatausweis. Nennen Sie unserem Front Office die Adresse Ihres Aufenthaltsortes und die beabsichtigte Dauer des Wochenaufenthaltes. Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zur Hinterlegung beim auswärtigen Einwohneramt aus. Preis: 15.00 Fr. Online-DiensteDie Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:
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