Amtliche Beglaubigung
Zuständiges Amt: Front Office Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigt. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken sind das Front Office und die Gemeinderatskanzlei zuständig.
Preis: 15.00 Fr.
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