Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Front Office Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister löschen können, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Wegzug beim Front Office abmelden.
Sind Sie Schweizer, dann benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist bei persönlichem Erscheinen gratis. Für das Nachsenden der Schriften müssen wir Ihnen CHF 20.00 verrechnen.
Ab Mittwoch, 10. Oktober 2018, 12:00 Uhr, können Sie in unserer Gemeinde Ihren Wegzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.
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