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Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt: Front Office

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister löschen können, müssen Sie sich bis spätestens 14 Tage nach Ihrem Wegzug beim Front Office abmelden.

 

Sind Sie Schweizer, dann benötigen wir von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militärdienstbüchlein (Männer bis 34. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein


Sind Sie Ausländer, dann benötigen wir Ihren Ausländerausweis.

Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist bei persönlichem Erscheinen gratis. Für das Nachsenden der Schriften müssen wir Ihnen CHF 20.00 verrechnen.

 

Ab Mittwoch, 10. Oktober 2018, 12:00 Uhr, können Sie in unserer Gemeinde Ihren Wegzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Einwohnerbehörden elektronisch über Internet melden.

Auf der Webseite eportal.sg.ch können Sie die Plattform eUmzug aufrufen. Alternativ geht auch https://www.eumzug.swiss/eumzugngx/global. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am PC oder auf mobilen Geräten erledigen.


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