Gastgewerbepatent

Zuständiges Amt: Gemeinderatskanzlei
Verantwortlich: Graf, Noemi

Zur Führung eines Gastgewerbebetriebes bedarf es gemäss Art. 7 - 13 des Gastwirtschaftsgesetzes eines Patentes. Gesuchsformulare für Gastgewerbepatente können über unseren Online-Schalter bezogen und anschliessend der Gemeinderatskanzlei Rorschacherberg eingereicht werden.

Online-Dienste

Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.

Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:

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Gastgewerbepatent für einen Betrieb (docx, 162.0 kB)


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Gedruckt am 01.06.2023 20:22:10