Einbürgerungsverfahren
Zuständiges Amt: Gemeinderatskanzlei Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Rorschacherberg erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Für den Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Rorschacherberg ist der Einbürgerungsrat zuständig. Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Einbürgerung, der erleichterten Einbürgerung für Ehegatten von Schweizer Staatsangehörigen oder der dritten Ausländergeneration und der Wiedereinbürgerung.
Als Ausländerin und Ausländer müssen Sie integriert und mit den schweizerischen und örtlichen Lebensverhältnissen vertraut sein. Vertraut sind Sie, wenn Sie am öffentlichen Geschehen interessiert sind, darüber Bescheid weissen und sich daran beteiligen. Zudem wissen Sie über die Grundsätze des Staatsaufbaus Bescheid und verfügen über Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Ihre erfolgreiche Integration zeigt sich insbesondere:
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