Parkbewilligungen Erweiterte Blaue Zonen
Zuständiges Amt: Front Office Wie funktioniert die erweiterte Blaue Zone (EBZ)? Gemäss Strassenverkehrsrecht und dazugehörigen Verordnungen dürfen Fahrzeuge in der Blauen Zone an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr maximal eine Stunde parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer abendlichen Ankunftszeit zwischen 18.00 und 08.00 Uhr gilt sie bis 09.00 Uhr. Der Pfeil auf der Parkscheibe muss auf den der Ankunftszeit folgenden Strich eingestellt werden, beispielsweise:
Die EBZ in Rorschacherberg ist in neun Sektoren aufgeteilt. Anwohnende sowie Pendlerinnen und Pendler haben die Möglichkeit, mit entsprechender Bewilligung in einem bestimmten Sektor zeitlich unbefristet zu parkieren. Für Besucher werden Tagesbewilligungen, für Gewerbebetriebe bzw. Handwerker Tages- und Jahresbewilligungen abgegeben (sektorenunabhängig). Die Sektoren sind mit Verkehrstafeln signalisiert. Bewilligungsarten der EBZ:
Wichtig zu wissen:
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