Sektionschef
Zuständiges Amt: Front Office Dienstpflichtige haben sich beim Zuzug in die Gemeinde innert 14 Tagen unter Vorlage des Dienstbüchleins beim Sektionschef anzumelden. Beim Wegzug aus der Gemeinde haben sich Dienstpflichtige unter Vorlage des Dienstbüchleins beim Sektionschef abzumelden. Adressänderungen innerhalb der Gemeinde und Berufsänderungen sind dem Sektionschef ebenfalls unter Vorlage des Dienstbüchleins innerhalb von 14 Tagen zu melden. Online-DiensteDie Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:
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