Bürgerversammlung
Aufgaben: | Rorschacherberg ist eine Gemeinde mit Bürgerversammlung, d.h. die Bürgerschaft berät und beschliesst an der Bürgerversammlung, soweit nicht Urnenabstimmungen durchgeführt werden. Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Der Rat besorgt die laufenden Geschäfte und stellt der Bürgerschaft Anträge. Die ordentliche Bürgerversammlung findet mindestens einmal im Jahr, in der Regel am ersten Mittwoch im April, statt. |
Kompetenzen: | Die Bürgerversammlung beschliesst über: - die Jahresrechnung
- den Voranschlag mit Steuerfuss
- die Gemeindeordnung
- Finanzgeschäfte, soweit dies in der Gemeindeordnung vorgesehen ist
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Voraussetzungen: | Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten dürfen an der Bürgerversammlung teilnehmen. Sie erhalten jeweils frühzeitig den Stimmausweis, der zum Eintritt ins Versammlungslokal berechtigt. |
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