Vermittlerkreis Rorschach-Ost
Der Vermittler führt im Rahmen von Zivilprozessen Vermittlungsversuche nach dem kantonalen Zivilprozessrecht durch. Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler. Wenn der Streitwert CHF 100'000.-- übersteigt, ist das Vermittlungsverfahren freiwillig.
Der Vermittler und seine Stellvertreter werden vom Kreisgericht Rorschach gewählt. Der Vermittler-Kreis Rorschach umfasst die Gemeinden Berg, Goldach, Mörschwil, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach, Thal, Tübach und Untereggen.
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