Einbürgerungsrat
Der Einbürgerungsrat ist für die Einbürgerungen in der Gemeinde Rorschacherberg zuständig. Er prüft die Gesuche und stellt Antrag an die Bürgerversammlung oder erteilt das Bürgerrecht, sofern dies im Gesetz ihm übertragen ist. Der Einbürgerungsrat setzt sich aus je zwei Mitgliedern des Gemeinderates und der Vertreter der Ortsbürgergemeinde zusammen.
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