Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Region Rorschach
Menschen können aus geistigen, körperlichen oder gesundheitlichen Gründen überfordert sein, ihre finanziellen oder sonstigen Angelegenheiten selbst zu regeln oder eine vertrauenswürdige Person damit zu betrauen. Ihnen kann mit Dienstleistungen des Kindes- und Erwachsenenschutzes geholfen werden.
Dazu zählen:
• Persönlichkeits- und Sozialabklärung bei gefährdeten Kindern und Jugendlichen
• Beraten und Ermahnen von Eltern und Kindern
• Sozialberichte zur Kinderzuteilung bei Ehescheidung und -trennung
• Anordnen von Kindesschutzmassnahmen
• Schutz von gefährdetem Kindesvermögen (Überwachung oder Entzug der elterlichen
Kindesvermögensverwaltung, Sicherstellung des Kindesvermögens, Verwaltungsbeistandschaft)
• Bewilligen von Pflegeverhältnissen für Kinder
• Anordnen von Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzes oder von Suchthilfemassnahmen
für Erwachsene
• Anordnen von fürsorgerischen Freiheitsentziehungen für Unmündige und Erwachsene (Unterbringen
in einer Klinik, einem Heim oder einer Anstalt)
Seit 1. Januar 2013 ist für den Kindes- und Erwachsenenschutz eine regionale Behörde zuständig.