Nichterwerbstätige NEAlle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind AHV/IV/EO-versichert und müssen Beiträge bezahlen. Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen. Darunter fallen hauptsächlich:
Um spätere Rentenkürzungen zu vermeiden, ist es sehr wichtig, dass sich Nichterwerbstätige bei der AHV-Zweigstelle melden, damit sie den jährlichen Mindestbeitrag einzahlen können. Das entsprechende Formular finden sie hier: Online-Schalter der SVA
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