SozialhilfeDie Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetzes SHG. Das Sozialamt Rorschacherberg orientiert sich an den Richtlinien der schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS). Die Hilfeleistungen des Sozialamtes umfassen insbesondere die folgenden drei Dienstleistungen:
Im Rahmen des Gesetzes werden durch das Sozialamt die finanziellen Möglichkeiten von Angehörigen und Verwandten geprüft (Verwandtenunterstützung). Sollten Sie in eine Notlage geraten, warten sie nicht zu, bis die Situation nicht mehr zu retten ist. Nehmen Sie rechtzeitig mit dem Sozialamt Kontakt auf!
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