Aufenthaltsverlängerung
Zuständiges Amt: Einwohneramt / Sektionschef / Regionale Zivilschutzstelle Bodensee Verantwortlich: Tobler, Ruedi Gesuche zur Verlängerung der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis B oder C) werden in der Regel etwa zwei Monate vor Bewilligungsablauf vom Einwohneramt zugestellt. Die ausgefüllten Formulare können dem Einwohneramt abgegeben werden. Erwerbstätige müssen das Gesuch auf der Rückseite vom Arbeitgeber, Schüler/innen und Studierende über 16 Jahre von der Schulleitung bestätigen lassen. Gesuchsformulare und Merkblätter EU/EFTA Gesuchsformulare und Merkblätter Drittstaaten Online-DiensteDie Gemeindeverwaltung bietet Ihnen hier einen umfassenden Online-Schalter, dessen Dienstleistungen Sie auch elektronisch bezahlen können. Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot nutzen und sind bestrebt, die Online-Dienstleistungen laufend auszubauen.Mit der Nutzung des Internet-Angebots der Politischen Gemeinde Rorschacherberg anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln:
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