Teilstrassenplan Änderung Erschliessung Wiggen; öffentliche AuflageDie Erschliessung Wiggen wird im Bereich des Wendeplatzes geändert. Dafür muss das Strassenbauprojekt öffentlich aufgelegt werden. Der Gemeinderat genehmigte am 5. März 2019 folgenden Erlass:– Teilstrassenplan und Landerwerbsplan Änderung Erschliessung Wiggen Der Erlass liegt im Sinn von Art. 39 ff Strassengesetz (sGS 732.1) während dreissig Tagen, d.h. vom 5. April 2019 bis 6. Mai 2019 im Gemeindehaus (Bauverwaltung, Erdgeschoss) öffentlich auf. Gegen die Erlasse kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
Datum der Neuigkeit 4. Apr. 2019
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