öffentliche Auflage eines BaugesuchsDas folgende Baugesuch im ordentlichen Verfahren liegt nach Art. 139 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich auf.
Die Auflagefrist dauert vom 11. Januar 2019 bis 11. Februar 2019. Die Pläne liegen bei der Bauverwaltung, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Rorschacherberg, Goldacherstrasse 67, 9404 Rorschacherberg, einzureichen. Bauverwaltung Rorschacherberg Datum der Neuigkeit 11. Jan. 2019
|