Amtliche BeglaubigungMit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original bestätigt. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist die Gemeinderatskanzlei zuständig.
Preis: 15.00 Fr.
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